Schulbus

Am 01. August 2018 tritt die neue Regelung der Schultransporte in Kraft. Das aktuelle Schulgesetz bestimmt, dass die Finanzierung der Schultransporte von den Gemeinden übernommen werden muss – und keine Kosten mehr von dem Kanton übernommen werden.

Zunächst möchten wir festhalten: Der Schulweg, der, wenn immer möglich und wenn es die körperliche Verfassung erlaubt, zu Fuss oder sonst mit eigener Muskelkraft zurückgelegt wird, ist wertvoll und wichtig für unsere Kinder. Bewegung im Freien, Orientierung im öffentlichen Raum und schliesslich auch die Zeitspanne, in der sich die Kinder eigenständig sozial organisieren müssen – das alles sind Felder, in denen Kinder auf dem Schulweg etwas lernen.

Die Regelung im Schulgesetz sieht indes vor, dass Primarschulkinder, die weiter als 2,5 km von ihrem Schulort entfernt wohnen, Anspruch auf einen kostenlosen Schultransport haben. Dies wird in unserem Schulkreis selbstverständlich weiterhin so praktiziert.

Hingegen hat der Vorstand des Primarschulkreises (ausgehend von Art. 15 SchR) gewisse Ausnahmen beschlossen. Sie betreffen vor allem Kinder aus den Gemeinden Meyriez, Muntelier und Murten mit Schulort Berntor, Längmatt, Pra Pury oder Engelhard.

  • Kinder der 1H bis 4H, die innerhalb der 2,5 km und in der Nähe einer Schulbushaltestelle wohnen, dürfen den Bus ebenfalls kostenlos nutzen.
  • Kinder der 5H und 6H, die innerhalb der 2,5 km und in der Nähe einer Schulbushaltestelle wohnen, können beim Sekretariat der Primarschule Murten ein kostenpflichtiges Jahres-Abo lösen und so den Bus nutzen.
  • Kinder ab der 7H, die innerhalb der 2,5 km wohnen, dürfen den Schulbus nicht benutzen. Für sie gilt die Regelung gemäss Schulgesetz.

Das Netz der Schulbus-Haltestellen bleibt wie gehabt bestehen, es werden keine zusätzlichen Haltestellen innerhalb des gestzlichen Minimal-Umkreises von 2,5 km um die Schulorte eingerichtet.

Den Busfahrplan können Sie hier beantragen.

Die Schulbusregeln finden Sie hier.